Vermögensmanagement - Stiftungskonzepte

Der Wunsch der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen, ist eine Grundhaltung, die eine wesentliche Rolle nicht nur bei der Nachlassplanung spielt.

In Deutschland gab es zum Ende des vergangenen Jahres fast 20.000 Stiftungen. (Bundesverband deutscher Stiftungen). Dem Vermögens-Stifter stehen eine Reihe von unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten offen, über die ich Sie gerne informiere.

Ob die Gründung in Form einer Familienstiftung, die sich auf die Versorgung von dem Stifter nahestehende Personen fokussiert, erfolgt, oder ob dies in Form einer gemeinnützigen Stiftung zur Begünstigung der Allgemeinheit strukturiert wird, bestimmt allein der Stifter.

Steuermotivierte Überlegungen

Steuerrechtlich besteht zwischen beiden Stiftungsformen keinerlei Unterschied. Beide Formen sind steuerbefreite Körperschaften (§§ 51 ff. AO), für die der erhöhte Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG, möglich ist. In der Regel hängt die Wahl der Stiftungsart davon ab, ob die Stiftung gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein soll. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist, mit Ausnahme des § 58 Nr. 5 AO, rechtsform unabhängig. Gemeinnützige Stiftungen sind immer dann anzuraten, wenn der Stifter mit seiner Stiftung der Allgemeinheit dienen und entsprechende Zwecke fördern will. Der Stifter gibt sein Vermögen unwiderruflich aus der Hand, um damit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der § 51 ff. AO zu verfolgen. Derartiges Verhalten ist meist steuermotiviert, denn insbesondere Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen (Erstdotationen) sind nach § 13 Abs. 1 Nummer 16 lit. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Etwa 96 Prozent der zirka 19 000 Stiftungen in Deutschland (mit einem Gesamtvermögen von zirka 100 Milliarden Euro) sind daher gemeinnützig.

Vermögenserhalt ist das Ziel

Die Vermögensverwaltung muss das berücksichtigen. Eine erfolgreiche Vermögensverwaltung kann nur durch die Vernetzung verschiedener Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen möglich sein. Diese reichen von der klassischen Vermögensverwaltung der liquiden Geldmittel Bargeldes und des Wertpapierbestandes, über eine zur Betreuung des Immobilienvermögens oder anderer Kapitalanlagen wie z. b. geschlossene Fonds.

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