Gesundheitsversorgung - Private Krankenvollversicherung

Während die Gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktioniert, basiert die Private Krankenversicherung auf dem Äquivalenzprinzip. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, dem individuellen Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Wenn Sie über der Bemessungsgrenze liegen und das bereits seit 3 Jahren, können Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln.

Die Private Krankenversicherung bietet vor allem einen deutlich bessere Leistungen. Aber Achtung: Bei Renteneintritt entfällt der Arbeitgeberanteil. Sie haben dann den vollen Beitrag selbst zu tragen. Da in jungen Jahren die Beiträge für die Private Krankenversicherung regelmäßig unter denen der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen, sollten Sie einen Teil dieser Ersparnis anlegen um so entsprechende Rücklagen für die Beitragsentwicklung im Alter zu schaffen.
Entscheidend für die Wahl einer Privaten Krankenversicherung sind neben dem Preis natürlich auch die Tarifbedingungen, die Solidität der Gesellschaft sowie die Stabilität der Beiträge.
Die Private Krankenversicherung kommt für Sie nur in Betracht, wenn Sie nicht der Krankenversicherungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies gilt für Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Sie beträgt in 2018 59.400 Euro p.A. Oder 4.950,00 Euro pro Monat.