Gesundheitsversorgung - Pflegeversicherung
Seit 1995 ist eine Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Leistung reicht allerdings im Pflegefall leider meist nicht aus.
Pflegestufe I:
Tagespflege: 450 € Vollstationäre Pflege: 1.023 €
in Pflegestufe II:
440 € Pflegegeld oder 1.100 € Pflegesachleistung
Tagespflege: 1.100 € Vollstationäre Pflege: 1.279 Euro
in Pflegestufe III:
700 € Pflegegeld oder 1.550 € Pflegesachleistung
Tagespflege: 1.510 Euro Vollstationäre Pflege: 1.510 Euro
Nachdem eigene Vermögensreserven aufgebraucht sind, wird zunächst einmal das Sozialamt die Kosten übernehmen. Danach werden aber auch die nahen Angehörigen, meist Kinder, in die Leistung genommen, so dass auch diese eine hohe, finanzielle Belastung tragen müssen.
Auch auf Vermögenswerte, wie zum Beispiel Immobilien, die der Pflegebedürftige zuvor an Angehörige vererbt hat, kann das Sozialamt zugreifen, sofern die Erbschaft nicht länger als zehn Jahre zurück liegt.
Diese finanzielle Lücke lässt sich durch eine private Pflegezusatzversicherung schließen.
2017 werden die 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt.
Zukünftig gilt:
Pflegegrad 1:
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2:
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3:
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung .
Durch eine private Pflegeversicherung oder eine private Pflegerente können Sie die finanziellen Herausforderungen meistern. Viele Rentenversicherungs- und Berufsunfähigkeitstarife sichern die Pflegeversicherung kostenfrei mit. Wir beraten Sie gern.