Einkommensabsicherung

Die Einkommensabsicherung ist die wichtigste Absicherungsart. Sind Sie zum Beispiel krankheitsbedingt nicht in der Lage, Ihren Beruf auszuüben, muss dennoch eine finanzielle Existenzsicherung gewährleistet sein, die es Ihnen erlaubt alle laufenden Kosten zu decken sowie einen angemessenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Empfohlen wird dabei eine Absicherung in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens.

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Danach haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankentagegeld. Dieses beträgt 70% des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (sog. Regelentgelt), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, d.h. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Höhe nach ist das Krankengeld auf 90% des Nettoarbeitsentgeltes beschränkt. Die genaue Berechnung ergibt sich aus § 47 SGB V.

Die Dauer der Gewährung des Krankentagegeldes beträgt nach Maßgabe des § 48 SGB V maximal 78 Wochen binnen eines Dreijahreszeitraums.

Bei privat Krankenversicherten wird das Krankentagegeld gemäß der individuellen Vereinbarung gezahlt. Die Höhe sollte sich am Nettoeinkommen orientieren.